Der Elternverein – Mittler zwischen Eltern und Schule
Sowohl die Klassen-Elternvertreterinnen und -vertreter als auch der Elternvereins-Vorstand sind für alle Anliegen da, die nicht alleine zwischen einzelnen Familien und Lehrerinnen bzw. Lehrern geklärt werden können. Oftmals hilft es, Elternvertreter beizuziehen, um bei Meinungsverschiedenheiten neue Perspektiven und Lösungsansätze bei Konflikten zu entwickeln.
Der Elternverein sieht sich auch als Förderer von Ideen und Projekten, die im Klassenalltag entwickelt werden und einzelnen Klassen, aber auch darüber hinaus der Schule zugutekommen. In Abstimmung mit der Direktion können daher auch Klassenprojekte vom Elternverein gefördert werden.
Alle Initiativen und Förderungen werden mit dem Elternvereins-Beitrag finanziert. Dieser beträgt pro Schuljahr und Kind 31.- Euro, wobei bei Familien mit mehreren Kindern in der Schule der Betrag halbiert/gedrittelt etc. wird.
Am Beginn des Schuljahres werden die Klassen-Elternvertreterinnen und -vertreter gewählt. Diese haben als Hauptaufgabe, in der jeweiligen Klasse Anliegen zu übermitteln und in Zusammenarbeit mit den Klassenvorständen und allen anderen Klassen-Lehrerinnen und -lehrern den Zusammenhalt in der Klasse zu fördern sowie klassenbezogene Anliegen an die Schulleitung bzw. den Elternvereins-Vorstand weiter zu leiten.
Die Jahresziele sowie die damit verbundenen Ausgaben werden im Rahmen der Jahreshauptversammlung, an der alle Eltern teilnehmen dürfen, diskutiert und beschlossen. Darüber hinaus wird der Vorstand des letzten Schuljahres entlastet und ein neuer EV-Vorstand gewählt. Im Rahmen von Ausschuss-Sitzungen treffen sich die gewählten Klassen-Elternvertreterinnen und -vertreter, um gemeinsam mit dem Vorstand, aber auch mit der Direktion und/oder der Schulleitung Projekte und schulische Probleme zu erörtern und Lösungs- bzw. Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Im Rahmen von Schulgemeinschafts-Ausschuss-Sitzungen (SGA) werden diese und andere Themen gemeinsam mit der Direktion, der Personalvertretung des Lehrkörpers sowie der Schülerinnen- und Schüler-Vertretung diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Dazu werden jeweils 3 Elternvertreterinnen und -vertreter, in der Regel aus dem EV-Vorstand, entsandt. Der Elternvereins-Vorstand ist quasi die „Geschäftsführung“ des Elternvereins: Er ist für die Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Projekte und Initiativen zuständig und entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den Schulpartnern diese weiter bzw. bringt neue Ideen in die Elternvereins-Gremien ein. Der EV-Vorstand ist somit auch eine wesentliche Informations-Drehscheibe neben der Schulleitung, der Direktion und den Klassenvorständen.